Beschwerdemanagement

Die SCUS GmbH nimmt Beschwerden zu ihren Tätigkeiten, Dienstleistungen und Prüfergebnissen ernst und bearbeitet diese in einem dokumentierten, unabhängigen und unparteiischen Verfahren.

Jede eingehende Beschwerde wird geprüft und gemäß unserem Beschwerdeverfahren bearbeitet. Dabei stellen wir sicher, dass die Untersuchung und die Entscheidung über die Beschwerde von Personen durchgeführt werden, die nicht an dem beanstandeten Sachverhalt beteiligt waren.

Ablauf der Beschwerdebearbeitung

  1. Eingangsbestätigung
    Der Eingang der Beschwerde wird dem Beschwerdeführer zeitnah schriftlich bestätigt.
  2. Prüfung der Beschwerde
    Es wird geprüft, ob die Beschwerde die Tätigkeiten der SCUS GmbH betrifft und zur weiteren Bearbeitung angenommen werden kann.
  3. Untersuchung des Sachverhalts
    Zur Klärung der Beschwerde werden alle relevanten Informationen gesammelt und bewertet. Falls erforderlich, werden beteiligte Personen oder Stellen um eine Stellungnahme gebeten.
  4. Bewertung und Entscheidung
    Die Beschwerde wird objektiv und unparteiisch untersucht. Auf Grundlage der Ergebnisse wird eine Entscheidung getroffen.
  5. Korrekturmaßnahmen
    Wird die Beschwerde als berechtigt eingestuft, werden geeignete Korrekturmaßnahmen eingeleitet, um die festgestellten Ursachen zu beheben und ein erneutes Auftreten zu vermeiden.
  6. Mitteilung des Ergebnisses
    Der Beschwerdeführer wird über den Abschluss der Bearbeitung sowie das Ergebnis der Beschwerde informiert.

Einreichung einer Beschwerde

Für eine zügige Bearbeitung bitten wir um folgende Angaben:

  • Name und Anschrift des Beschwerdeführers
  • Betreff bzw. Gegenstand der Beschwerde
  • Möglichst genaue Beschreibung des Sachverhalts
  • Relevante Unterlagen oder Nachweise zur Unterstützung der Sachverhaltsklärung

Beschwerden können schriftlich per E-Mail (vorzugsweise mail@scus.de) oder Post an die SCUS GmbH übermittelt werden.